Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Preisgestaltung

Alle mit uns vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk, ausschliesslich Verpackung und verstehen sich freibleibend. Unsere Preise basieren auf den derzeit gültigen Rohstoffpreisen. Bei Rohstoffpreisschwankungen von mehr als + 5 % behalten wir uns eine umgehende Preisanpassung vor. Sollten sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein ermässigen oder erhöhen, so wird der am Tage der Lieferung gültige Preis berechnet.

2. Angebot und Abschluss

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich auf Grund unserer Geschäftsbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

3. Sonderanfertigungen und Mindermengen

Für Sonderanfertigungen berechnen wir einen Aufschlag in Höhe von 10 %. Sonderanfertigungen sind sowohl vom Umtausch als auch Rückgabe ausgeschlossen. Für Bestellungen unter einem Nettowarenwert von Euro 50,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 15,00.

4. Versand und Gefahrenübertragung

Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versicherungen gegen Transportschäden sind von uns bis "frei deutsche Grenze" bzw. "FOB deutschem Hafen" gedeckt. Auf Wunsch des Bestellers wird die Transportgefahr auf der ausländischen Strecke (innerhalb Europas) von uns, zu Lasten des Bestellers, gedeckt. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Käufers ist Remscheid. Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwaigen vereinbarten übergabe an den Käufer befindet. Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Aus der getroffenen Wahl können uns gegenüber keine Ansprüche hergeleitet werden. Mehrkosten, die für beschleunigte Beförderung (Express, Eilgut, Eilboten etc.) entstehen, gehen zu Lasten des Käufers; ebenso am Versendungs- und Empfangsort entstehende Abfuhrkosten (Rollgelder). Bei Sendungen in das Ausland findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der übergabe an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt, die nach ihren jeweiligen allgemeinen oder mit vereinbarten Bedingungen arbeiten. Für Beschädigungen oder Verlust während des Transportes durch Dritte oder eigene Beauftragte übernehmen wir keine Haftung. Erfolgt die Beauftragung durch uns, aber im Auftrag des Empfängers, gilt das Gleiche. Bei Eingang der Ware in beschädigtem Zustand ist der Käufer verpflichtet, zur Wahrung des Rechts Schadenersatz gegenüber der Deutsche Bahn AG, Deutsche Post AG, dem Spediteur oder Dritten eine Tatbestandsaufnahme bzw. Bestätigung durch den Frachtführer zu verlangen. Die Verpackungskosten einschliesslich der Gebühr für die Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Eine Rücknahme der Verpackung erfolgt nicht. Mass, Gewichts- und Leistungsangaben im Schriftwechsel oder in Abbildungen und Prospekten sind unverbindlich, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als bindend schriftlich anerkannt werden. Für evtl. Druckfehler, offensichtliche Schreib oder Rechenfehler kommen wir nicht auf.

5. Liefertermine - Lieferfristen

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, uns eine Nachlieferungsfrist von 2 Wochen zu setzen. Wird die Lieferungspflicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich, unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachlieferungsfrist, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf dieser Frist, erklärt werden. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nachlieferungspflicht ohne unser Verschulden nicht einhalten können. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, oder nach unserer Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 15 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Wir sind berechtigt, bei Sonderanfertigungen, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen. Sicherungsübereignung oder Verpfändung der von uns gelieferten, noch nicht in das Eigentum des Käufers übergegangenen Ware, ist untersagt. Wird unsere Ware gepfändet oder sonst von Dritten in Anspruch genommen, so hat uns der Käufer unverzüglich davon Mitteilung zu machen, unser Eigentum sowohl dem Dritten, als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen und uns bei der Geltendmachung unseres Eigentums behilflich zu sein. Für den Fall eines Vergleichsverfahrens verzichtet der Käufer auf die Rechte aus § 23 der Vergleichsordnung; im Falle des Konkursverfahrens haben wir die in § 46 der Konkursordnung bestimmten Rechte auf Aussonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung.

6. Eigentumsvorbehaltsrechte

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Besteller ist zur Weiterveräusserung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräusserung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräusserung stehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1. Der Besteller ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Der Besteller hat auf Verlangen uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräussert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräusserung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht befugt. Er hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, mitzuteilen. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderung einzuziehen. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und an uns abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diesen zu übertragen, soweit deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderung um 20 % übersteigt.

7. Mängel

Wir leisten für erkennbare und verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften ausschliesslich in der Weise Gewähr, dass nach unserer Wahl unentgeltlich die Ware nachgebessert oder mangelfreie Ware nachgeliefert wird. Andere Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware, bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen (nach Entdeckung des Mangels), erhoben werden. Bei Versäumnis dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäss behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht. Wir treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an den Besteller ab. Alle Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden. Der Käufer ist bei Beanstandungen verpflichtet, uns die Ware zwecks überprüfung zur Verfügung zu stellen, d.h. diese auf Verlangen an die Firma MARK GmbH, Hochleistungs-Metallsägen, Am Königstein 6, D - 42859 Remscheid zurückzusenden.

8. Rückgabe

Rücksendungen akzeptieren wir nur nach vorheriger Rücksprache mit unserem Verkauf. Voraussetzung für eine Rücknahme: die Ware kann nur innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung zurückgegeben werden. Die Ware muss sich zudem im ungebrauchten Zustand und in der Originalverpackung befinden. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen. Zur Deckung unserer Kosten berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch Euro 20,- zzgl. MwSt.

9. Zahlungsbedingungen

Zahlung ist grundsätzlich in bar an uns bzw. auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von l4 Tagen abzgl. 2 %Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto. Bei der Verrechnung von Gutschriften sind Skontoberichtigungen vorzunehmen. Kassaskonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsansprüche aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Bei bargeldloser Zahlung gilt erst die Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung. Bei überschreiten des vorgenannten Termins sind wir berechtigt, vom 31. Tage nach Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe banküblicher Zinsen zu berechnen, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Wechsel und Scheckzahlungen werden nur unter Vorbehalt der Einlösung entgegengenommen. Zahlungen per Wechsel sind nur zulässig, wenn dies bei Bestellung vereinbart und von uns bestätigt wurde. Jeder Wechsel muss diskont und LZBfähig sein. Die banküblichen Wechselkosten zuzüglich 2 % per Anno Risikoabgeltung gehen zu Lasten des Bestellers und sind nach Anforderung binnen 8 Tagen an uns zu zahlen. Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. Durch hereingenommene Wechsel gesicherte Forderungen werden in diesem Fall sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit der Wechselforderung. Gerät der Käufer mit einer ihm obliegenden Leistung in Verzug, gerät er in Konkurs oder wird das Vergleichsverfahren eröffnet, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder sofortige Bezahlung zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte, in unserem Eigentum stehende Ware nach unserer Wahl zum ursprünglichen Rechnungswert abzüglich handelsüblicher Vertriebskosten zurückzunehmen und/oder Ersatzverkauf - auch im Wege der freiwilligen Versteigerung - vorzunehmen. Zum Zwecke der Besichtigung und Abholung der Ware dürfen wir oder unser Beauftragter die Räume des Käufers zu den üblichen Geschäftszeiten betreten. Etwaige Ansprüche gegen den Käufer auf Schadenersatz bleiben in jedem Falle von diesen Massnahmen unberührt.

10.

Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen, oder die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist von uns unbestritten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs und Lieferungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen gleichwohl wirksam.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Remscheid. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Remscheid bzw. das Landgericht Wuppertal.